Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei

    Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Limburg-Weilburg (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
    • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
    • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
    • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

    Fristen

    Bei Aufgabe der Aalfischerei

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de