Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Amt für Soziale Prävention

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 14-18

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr
    zusätzlich
    Mittwoch: 15:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hanau - Unterhalt für Kinder

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 14-18

    Postfach

    63450 Hanau

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Zusätzlich Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ehescheidung, Scheidung, Jugendamt, Beistand, Trennung, Alleinerziehend, Unterhalt, Beistandschaft kündigen, Beistandschaft loswerden, getrenntlebend, Vaterschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)