Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Amt für Soziale Prävention
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr
zusätzlich
Mittwoch: 15:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06181 295-0
E-Mail: jugendamt@hanau.de
Stadt Hanau - Unterhalt für Kinder
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Zusätzlich Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: unterhaltfuerkinder@hanau.de
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.12.2022
Stichwörter
Ehescheidung, Beistandschaft loswerden, Beistandschaft kündigen, Unterhalt, Scheidung, Alleinerziehend, getrenntlebend, Jugendamt, Beistand, Trennung, Vaterschaft