Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
Als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Arbeitszeiten beantragen.
Beschreibung
Als Arbeitgeberin beziehungsweise als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten beantragen.
Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:
- kontinuierliche Schichtbetriebe
- Bau- und Montagestellen
- Saison- und Kampagnenbetriebe
Der Antrag muss der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz vorgelegt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Regierungspräsidien in Hessen .
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
- Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
- Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Für alle Betriebe:
- Angaben zur Tätigkeit
- Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
- Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
- Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
- Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
- Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
- Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen.
- Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind.
- Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
- Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
- Dauer der Ruhezeit am Wohnort
- Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:
- Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird.
Formulare
Keine Formulare vorhanden: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
- Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
- Für Bau- und Montagestellen, besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmer weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
- Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen. Dafür sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag.
- Sie senden diesen an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
- Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
- Die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz prüft den Antrag.
- Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.
Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Fristen
- Es gibt keine Frist.
- Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).
Kosten
- Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind länderspezifisch und werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 19.12.2022
Stichwörter
Aufsichtsbehörde, Tarifvertragliche Ausgleichsregelungen, Offshore-Tätigkeiten, Arbeitsschutz, Betriebsrat, Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Sonderregelungen zur Arbeitszeit, Arbeitszeitgesetz