Abfallentsorgernummer Erteilung
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 28 Absatz 1 Nachweisverordnung (NachwV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Entsorgungsnachweis, Abfallentsorgung, Abfallentsorger, Entsorgung, Kennnummer, Übernahmeschein, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Behördliche Betriebsnummer, Begleitschein, Entsorger, Abfälle, Entsorgernummer, Abfall, Abfallentsorgernummer, Abfallnachweisverfahren, Sammelentsorgungsnachweis, Gefährliche Abfälle, Nachweisverordnung