• Bürstadt (Landkreis Bergstraße, Hessen)
Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen Bewilligung

Zuschuss für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach dem Hessischen Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein und Art. 46 der VO (EIU) 1308/2013.

Beschreibung

Hier können Sie eine Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen.

Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gefördert:

  1. Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Standort- und Klimabedingungen durch sowie Anpflanzungen nach Flurbereinigungsmaßnahmen.
  2. Umstellung von Steillagenflächen auf Querterrassierung
  3. Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern
  4. Installation von Bewässerungsanlagen

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau.

Ansprechpartner

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Adresse

Hausanschrift

Kaiserleistraße 29-35

63067 Offenbach am Main

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 27.06.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

Adresse

Hausanschrift

Wallufer Str. 19

65343 Eltville am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Version

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Zuwendungsantrag:

  • Antragsformular
  • Bankbestätigung
  • Nachweis der beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
  • Kostenvoranschlag (nur für Weinbergsmauern und Bewässerungsanlagen)
  • Planskizze, auf der die Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Größe der beantragten Pflanzung innerhalb eines Flurstücks eindeutig zu erkennen sind (nur bei Neuanlagen von Rebflächen)

Abschlussmeldung:

  • Formular zur Abschlussmeldung
  • Bei Neu und Wiederbepflanzungen: Skizze mit Lage und Größe der tatsächlich bepflanzten Fläche auf dem Flurstück oder den Flurstücken
  • Rebenbegleitschein (Lieferschein)
  • Zusätzlich bei Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern oder Installation von Bewässerungsanlagen: Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) im Original.

Auszahlungsantrag:

  • Online-Formular im Rahmen des Gemeinsamen Antrags

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja, zur Registrierung im Agrarportal
  • Online-Dienste vorhanden: Antrag auf Auszahlung: Ja

Voraussetzungen

  • Ihre Rebflächen sind in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst
  • Sie üben die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Rebflächen aus
  • Die Rebfläche ist größer als 500 m². Die Fläche kann sich auch durch die Bildung einer Bewirtschaftungseinheit aus nebeneinanderliegenden Rebflächen, die ebenfalls zur Umstrukturierung beantragt sind, zusammensetzen. Die zuwendungsfähige Fläche ist definiert durch den äußeren Umfang der Rebstöcke zuzüglich eines Puffers, dessen Breite der halben Entfernung zwischen den Pflanzreihen entspricht.
  • Sie müssen den Antrag bis spätestens 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen
  • Sofern eine neue Unterstützungsanlage errichtet wird, müssen Mindestzeilenbreiten eingehalten werden
  • Eine Reduzierung des Zeilenabstands ist nur förderfähig, wenn die ursprüngliche Zeilenbreite mindestens 2,30 m beträgt
  • Bei der Maßnahme 1.1 Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken muss die Ziel-Zeilenbreite um mindestens 10 cm vor der ursprünglichen Zeilenbreite abweichen
  • Für eine Förderung nach Nr. 1.1 dürfen nur für Hessen klassifizierte Keltertraubensorten angepflanzt werden.[
  • Die Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern muss als Trocken- oder Natursteinmauern erfolgen

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klageverfahren

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Zuwendung muss zwischen 01. Juli und dem 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, gestellt werden. In diesem Zeitraum stehen die benötigten Unterlagen und Formulare im Agrarportal zur Verfügung.
  • Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie der Bewilligungsstelle eine Abschlussmeldung (Verwendungsnachweis) vorlegen. Diese kann vom 01. Mai bis zum 30. Juni abgegeben werden.
  • Die Auszahlung der Beihilfe beantragen Sie im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres.

Fristen

Sie müssen die Anträge spätestens bis 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und die Maßnahme spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen.

Die Auszahlung der Beihilfe Umstrukturierung und Umstellung wird mit dem Gemeinsamen Antrag bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres beantragt.

Bearbeitungsdauer

4 bis 5 Monate (Regelbearbeitungsdauer für die Antragsstellung.)

8 bis 10 Monate (Die Bearbeitungsdauer für den Auszahlungsantrag beträgt nach Art. 25 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 maximal 12 Monate.)

Kosten

Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 07.11.2022

Version

Technisch erstellt am 22.11.2022

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Förderung, Steillage, Weinbau, Rebflächen, Umstellung, Wiederbepflanzung, Bewässerung, Weinbergsmauern, Querterrassierung, Umstrukturierung, Bewässerungsanlage

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019