Zuschuss für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach dem Hessischen Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein und Art. 46 der VO (EIU) 1308/2013.
Beschreibung
Hier können Sie eine Förderung für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beantragen.
Im Einzelnen werden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gefördert:
- Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Standort- und Klimabedingungen durch sowie Anpflanzungen nach Flurbereinigungsmaßnahmen.
- Umstellung von Steillagenflächen auf Querterrassierung
- Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern
- Installation von Bewässerungsanlagen
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 51.2 Weinbau.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Zuwendungsantrag:
- Antragsformular
- Bankbestätigung
- Nachweis der beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
- Kostenvoranschlag (nur für Weinbergsmauern und Bewässerungsanlagen)
- Planskizze, auf der die Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück) und Größe der beantragten Pflanzung innerhalb eines Flurstücks eindeutig zu erkennen sind (nur bei Neuanlagen von Rebflächen)
Abschlussmeldung:
- Formular zur Abschlussmeldung
- Bei Neu und Wiederbepflanzungen: Skizze mit Lage und Größe der tatsächlich bepflanzten Fläche auf dem Flurstück oder den Flurstücken
- Rebenbegleitschein (Lieferschein)
- Zusätzlich bei Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern oder Installation von Bewässerungsanlagen: Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) im Original.
Auszahlungsantrag:
- Online-Formular im Rahmen des Gemeinsamen Antrags
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja, zur Registrierung im Agrarportal
- Online-Dienste vorhanden: Antrag auf Auszahlung: Ja
Voraussetzungen
- Ihre Rebflächen sind in der Weinbaukartei des Landes Hessen erfasst
- Sie üben die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Rebflächen aus
- Die Rebfläche ist größer als 500 m². Die Fläche kann sich auch durch die Bildung einer Bewirtschaftungseinheit aus nebeneinanderliegenden Rebflächen, die ebenfalls zur Umstrukturierung beantragt sind, zusammensetzen. Die zuwendungsfähige Fläche ist definiert durch den äußeren Umfang der Rebstöcke zuzüglich eines Puffers, dessen Breite der halben Entfernung zwischen den Pflanzreihen entspricht.
- Sie müssen den Antrag bis spätestens 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen
- Sofern eine neue Unterstützungsanlage errichtet wird, müssen Mindestzeilenbreiten eingehalten werden
- Eine Reduzierung des Zeilenabstands ist nur förderfähig, wenn die ursprüngliche Zeilenbreite mindestens 2,30 m beträgt
- Bei der Maßnahme 1.1 Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken muss die Ziel-Zeilenbreite um mindestens 10 cm vor der ursprünglichen Zeilenbreite abweichen
- Für eine Förderung nach Nr. 1.1 dürfen nur für Hessen klassifizierte Keltertraubensorten angepflanzt werden.[
- Die Errichtung oder Wiederherstellung von Weinbergsmauern muss als Trocken- oder Natursteinmauern erfolgen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klageverfahren
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Zuwendung muss zwischen 01. Juli und dem 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, gestellt werden. In diesem Zeitraum stehen die benötigten Unterlagen und Formulare im Agrarportal zur Verfügung.
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie der Bewilligungsstelle eine Abschlussmeldung (Verwendungsnachweis) vorlegen. Diese kann vom 01. Mai bis zum 30. Juni abgegeben werden.
- Die Auszahlung der Beihilfe beantragen Sie im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres.
Fristen
Sie müssen die Anträge spätestens bis 31. August des Jahres, das der Umsetzung der Maßnahme vorausgeht, stellen und die Maßnahme spätestens bis zum 30. Juni des übernächsten Jahres abschließen.
Die Auszahlung der Beihilfe Umstrukturierung und Umstellung wird mit dem Gemeinsamen Antrag bis zum 15.05. des jeweils laufenden Jahres beantragt.
Bearbeitungsdauer
4 bis 5 Monate (Regelbearbeitungsdauer für die Antragsstellung.)
8 bis 10 Monate (Die Bearbeitungsdauer für den Auszahlungsantrag beträgt nach Art. 25 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 maximal 12 Monate.)
Kosten
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 07.11.2022
Stichwörter
Weinbergsmauern, Bewässerungsanlage, Wiederbepflanzung, Querterrassierung, Steillage, Umstrukturierung, Umstellung, Bewässerung, Weinbau, Förderung, Rebflächen