Förderung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen beantragen
Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.
Beschreibung
Das Förderprogramm Digitale Dorflinde dient dazu, einen Zuschuss für die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen zu erhalten.
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.
Online-Dienst
Online-Dienst Digitale Dorflinde
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Formulare
Berichtsblatt Digitale Dorflinde
Stichwörter
HSTK
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: info@wibank.de
Internet
Formulare
Berichtsblatt Digitale Dorflinde
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Umsetzungsangebot(e) durch Rahmenvertragspartner oder eines eigen beauftragten Partners
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Voraussetzungen
- Sie dürfen mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen haben.
- Am betreffenden Standort der Förderung darf noch keine flächendeckende kostenfreie WLAN-Versorgung bestehen.
- Die zweckentsprechende Nutzung muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des WLAN-Hotspots über einen Zeitraum von 36 Monaten gewährleistet sein. Mindestens für diese Dauer soll der erstmalig ausgestattete WLAN-Hotspot betrieben werden.
- Für WLAN-Standorte, die bereits eine Förderung für die erstmalige Einrichtung eines WLAN-Hotspots im Rahmen dieser Richtlinie erhalten haben, ist eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist ausgeschlossen.
- Antragsteller dürfen nur Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften sein. Weiter sind antragsberechtigt privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden. Sie müssen die Voraussetzungen der „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ nach der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen.
Rechtsbehelf
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann dieser, innerhalb einer Frist von vier Wochen vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht, angefochten werden.
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Standort Wiesbaden) stellen.
- Anschließend wird der Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank geprüft.
- Sofern alle Fördervoraussetzungen entsprechend erfüllt sind, erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank eine Förderzusage.
Fristen
Es liegen keine Fristen vor.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann sich, im Falle nicht vorhandener Haushaltsmittel, verlängern.)
Kosten
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung am 08.11.2022
Stichwörter
WLAN-Förderung, Digitale Dorflinde, Hotspots, Infrastruktur, Wireless-Lan, drahtloses Netzwerk, Wireless Local Area Network