Förderung für öffentlichen WLAN-Hotspot einer Kommune Bewilligung

    Förderung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen beantragen

    Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.

    Beschreibung

    Das Förderprogramm Digitale Dorflinde dient dazu, einen Zuschuss für die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen zu erhalten. 
    Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.
     

    Online-Dienst

    Online-Dienst Digitale Dorflinde

    ID: L100001_383908710

    Beschreibung

    Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2022 (von: Schröpel, Sybille)

    Technisch geändert am 15.12.2022 (von: Schröpel, Sybille)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

    Ansprechpartner

    Hessische Staatskanzlei

    Beschreibung

    Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-August-Zinn-Straße 1

    65183 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
    Anzahl der Stellplätze: 521
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
      Linien:
      • Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: +49 611 32-0

    Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)

    Telefax: +49 611 32-113708

    E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)

    E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)

    E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    HSTK

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Umsetzungsangebot(e) durch Rahmenvertragspartner oder eines eigen beauftragten Partners
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen haben.
    • Am betreffenden Standort der Förderung darf noch keine flächendeckende kostenfreie WLAN-Versorgung bestehen.
    • Die zweckentsprechende Nutzung muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des WLAN-Hotspots über einen Zeitraum von 36 Monaten gewährleistet sein. Mindestens für diese Dauer soll der erstmalig ausgestattete WLAN-Hotspot betrieben werden.
    • Für WLAN-Standorte, die bereits eine Förderung für die erstmalige Einrichtung eines WLAN-Hotspots im Rahmen dieser Richtlinie erhalten haben, ist eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist ausgeschlossen.
    • Antragsteller dürfen nur Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften sein. Weiter sind antragsberechtigt privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden. Sie müssen die Voraussetzungen der „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ nach der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen.

    Rechtsbehelf

    Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann dieser, innerhalb einer Frist von vier Wochen vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht, angefochten werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Standort Wiesbaden) stellen.
    • Anschließend wird der Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank geprüft. 
    • Sofern alle Fördervoraussetzungen entsprechend erfüllt sind, erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank eine Förderzusage. 
       

    Fristen

    Es liegen keine Fristen vor.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann sich, im Falle nicht vorhandener Haushaltsmittel, verlängern.)

    Kosten

    Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung am 08.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2022 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    WLAN-Förderung, Digitale Dorflinde, Hotspots, Infrastruktur, Wireless-Lan, drahtloses Netzwerk, Wireless Local Area Network

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)