Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erweiterung
    99084025049000

    Erweiterung der Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen

    Sie möchten die Anzahl Ihrer Kraftomnibusse oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an zuständige Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder als Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung.
    • Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde(n) ausgehändigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2022
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Gelegenheitsverkehr, Kraftomnibusse, Kraftomnibusgenehmigung, Omnibusverkehr, Erweiterung Genehmigung zum Kraftomnibusverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019