Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
60.3 - Umwelt
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe 60.3 - Umwelt umfasst die folgenden Behörden:
Untere Wasserbehörd
e: uwb@schwalm-eder-kreis.de
Untere Naturschutzbehörde: naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de
Untere Bodenschutzbehörde: uwb@schwalm-eder-kreis.de
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.
Die Ziele des Naturschutzes sind zum Beispiel im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Weiterhin sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (HWG), Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Hessische Kompensationsverordnung (KV) relevante gesetzliche Grundlagen.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 05681 775-6044
Fax: 05681 775-6001
Kontaktperson
Herr Volker Schmidt
Telefon Festnetz: 05681 775-6043
Herr Stefan Ebener
E-Mail: Stefan.Ebener@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6042
Frau Johanna Schramm
E-Mail: johanna.schramm@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6049
Frau Anna Tegtmeier
E-Mail: anna.tegtmeier@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6051
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Bäume, Schnitt, Naturschutz, Artenschutz, Baum, Landschaftsbestandteil, Fällen, Ausnahmegenehmigung