Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
60.3 - Umwelt
Beschreibung
Die Ziele des Naturschutzes sind insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Dabei ist die Untere Naturschutzbehörde, soweit nichts anderes bestimmt, für den Vollzug des Naturschutzrechtes zuständig. Sie hat die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Um dies sicherzustellen, hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Maßnahmenplanung- und umsetzung in Natura 2000 - Gebieten, die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren sowie Aufgaben im Rahmen des Artenschutzes.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 05681 775-6011
Telefax: 05681 775-6001
Kontaktperson
Frau Sigrun Keim
E-Mail: Sigrun.Keim@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6045
Frau Bärbel McEnaney
E-Mail: Baerbel.McEnaney@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6041
Herr Volker Schmidt
Telefon Festnetz: 05681 775-6043
Herr Stefan Ebener
E-Mail: Stefan.Ebener@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6042
Frau Johanna Schramm
E-Mail: Johanna.schramm@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6049
Herr Kai Pötter
Telefon Festnetz: 05681 775-6053
Herr Peter Trümner
E-Mail: Peter.Truemner@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6054
Herr Denis Wernergold
E-Mail: denis.wernergold@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6046
Herr Steffen Thielmann
Telefon Festnetz: 05681 775-6061
Herr Simon Schmidt
Telefon Festnetz: 05681 775-6047
Frau Anna Tegtmeier
E-Mail: anna.tegtmeier@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6051
Frau Babette Tanner
Telefon Festnetz: 05681 775-6030
Herr Patrick Iber
Telefon Festnetz: 05681 775-6058
Frau Claudia Weppler
Telefon Festnetz: 05681 775-6052
Frau Franziska Lorer
Frau Monika Götting
Telefon Festnetz: 05681 775-6055
Frau Jennifer Luckhart
E-Mail: jennifer.luckhart@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6048
Frau Sonja Orth-Bächt
E-Mail: Sonja.Orth-Baecht@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6044
Frau Michaela Pabst
E-Mail: Michaela.Pabst@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6057
Herr Alexander Schäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-6059
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Artenschutz, Fällen, Naturschutz, Bäume, Ausnahmegenehmigung, Landschaftsbestandteil, Baum