Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung Zulassung
    99031018007000

    Die Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen

    Wenn Sie von Regelungen der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Bestimmte Schutzmaßnahmen der Gefahrstoffverordnung können im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen. Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Gefahrstoffverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).

    Zuständigkeit

    Bitte  geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse
      • Bus: Linie diverse
      • Regionalbahn: Linie diverse
      • Straßenbahn: Linie diverse

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 2714-0

    Fax: +49 611 3276-48655

    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte, dem Grund für die Beantragung der Ausnahme.

    Handlungsgrundlage(n)

     § 19 Absatz 1 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung,
    • Prüfung,
    • Bescheidung

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah nach Antragseingang

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ersatzmaßnahmen, Stand der Technik, Wirksamkeit, Abweichung gesetzlicher Vorgaben, PSA, Atemschutzgerät, Gefahrenbereich, Abweichung gesetzlicher Regelungen, Persönliche Schutzausrüstung, Gefahrstoffe, Überwachung, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019