Die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.
Zuständigkeit
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
Adresse
Hausanschrift
Liebigstraße 14-16
35390 Gießen
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kontakt
Internet
Formulare
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung über die Vollständigkeit oder welche Unterlagen für die Entscheidung noch nachgereicht werden müssen.
Der Inhalt der Unterlagen richtet sich auch nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen (TRGS 512)
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen mit Ethylenoxid oder Formaldehyd in Sterilisations- und Desinfektionsanlagen (TRGS 513).
- Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Raumdesinfektionen mit Formaldehyd (TRGS 522)
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen bei der Beantragung zu übermitteln:
- Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl,
- Sachkundenachweis,
- Zuverlässigkeit, Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O,
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung,
- dass die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet ist,
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers.
Handlungsgrundlage(n)
§15d Absatz 1 i. V. m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen für die von Ihnen zu beantragenden Erlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Der Inhalt der Unterlagen richtet sich nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah nach Antragseingang
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023
Stichwörter
Befähigungsschein, Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Ozon, Schädlingsbekämpfung, Pflanzenschutzmittel, sicherheitstechnische Ausstattung, Biozid-Produkte, Begasung, Sachkundige Person, Verantwortliche Person, Gefahrenbereich, Arbeitsschutzvorschriften, Holz- und Bautenschutz, Biozid, Desinfektion, Befähigungsscheininhaber, Begasungstätigkeit, Begasungsleiter, Transporteinheiten, Gefahrstoffverordnung, Begasungsmittel, TRGS, Ethylenoxid, Formaldehyd, Raumdesinfektion, Hydrogencyanid, Cyanwasserstoff, Blausäure, Phosphorwasserstoff, Sulfuryldifluorid, Sulfurylfluorid, Erlaubnis, Gefahrstoffe, Hygiene, Überwachung, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel