Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Der Befähigungsschein wird auf höchstens sechs Jahre befristet. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden. Voraussetzung, für die Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsschein, ist ein anerkannter Fortbildungslehrgang vor Ablauf der Geltungsdauer.
Ein Befähigungsschein kann für Begasungen erteilt werden oder auch für die Verwendung von Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln.
Nähere Bestimmungen, was bei Begasungen zu beachten ist, enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), je nach Begasungsmittel und Art der Begasung.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrenstoffe beim Regierungspräsidium Kassel.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel.
Ansprechpartner
Für Eltville am Rhein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Handlungsgrundlage(n)
§15d Absatz 4 i. V. m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich formlos bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah nach Antragseingang
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Hinweise (Besonderheiten)
Um Begasungen durchführen zu können, wird eine Erlaubnis benötigt, welche die zuständigen Dezernate für Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnik in den Regierungspräsidien erteilen.
Der Arbeitgeber hat eine Begasung spätestens eine Woche vor deren Durchführung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023
Stichwörter
Befähigungsschein, Sachkunde, Pflanzenschutzmittel, Befristet, Biozid-Produkte, Begasung, Inhaber, Sachkundige Person, Verantwortliche Person