• Petersberg (Landkreis Fulda, Hessen)
Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen

Wenn Sie Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten, bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form, benötigen Sie eine Zulassung. 

zuständige Stelle

Regierungspräsidien in Hessen

Zuständigkeit

Bei der für den Hauptsitz Ihres Fachbetriebs oder Ihrer selbständigen Niederlassung örtlich zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde in Hessen.

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Handelsregistereintrag/Gewerbeanmeldung
  • Sachkundenachweise
  • Fachkundenachweise
  • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)
  • Technische Datenblätter
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan 
  • Betriebsanweisung, Unterweisungsbelege
  • ggf. Unterlagen zur Miete oder zum Leasing von sicherheitstechnischer Ausstattung

Formulare

Das Formular objektbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) unter Anlage 1.3 zu finden. 

Das Formular zur Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (gemäß § 7 und Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV und Nummer 4.1 TRGS 519) ist unter Anlage 1.4 zu finden.

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten ist unter Anlage 1.5 zu finden.

Musterbetriebsanweisungen für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß § 14 und Anhang I Nr. 2.4.5 GefStoffV und Nummer 11 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) unter Anlage 1.6 zu finden. 

Voraussetzungen

  • Schriftlicher oder elektronischer Antrag des Arbeitgebers
  • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben

Handlungsgrundlage(n)

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
  • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang

Kosten

Gebühr ab 220,00 EUR bis 1.300,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 29.03.2022

Version

Technisch erstellt am 06.10.2022

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Sanierungsarbeit, Asbestexpostion, Zulassung, Asbest, Asbesthaltige Baumaterialien, Gemische, Stoff, Fachbetriebe, Abfallbeseitigung, Gemisch, Sanierungsarbeiten, sicherheitstechnische Ausstattung, Abbrucharbeiten, Baustoffe, Sanierung, Staub, Abbruch, Schwachgebundenes Asbest, Abfall, personelle Ausstattung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019