Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen
Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.
Ansprechpartner
Für Reiskirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:
- Lehrgangsprogramm mit Themenbereichen und Pausen, Kennzeichnung von Demonstrationen und Übungen
- Lehrgangsinhalte
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referenten
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Beschreibung der Demonstrationen und praktischen Übungen
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Musterprüfung mit Lösungen und Bewertungen
- Prüfungsordnung
- Ausstattung der Kursstätte und Gerätetechnik für die praktischen Übungen
Formulare
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
- Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
Rechtsgrundlage(n)
§8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Fristen
Der Termin für die Abnahme der Prüfung ist drei Monate vorher mit dem zuständigen Regierungspräsidium abzustimmen.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023
Stichwörter
Sachkundige Person, Anerkennung Fortbildung, ASI-Arbeiten, Sachkundenachweis, Qualifikation, Hochgefährliche Asbestarbeiten, Weiterbildung, Fortbildung, Behördliche Anerkennung, Sachkundelehrgang, Anerkennung Qualifikation, Berufsqualifikation, Schwachgebundenes Asbest, Qualifikationsnachweis, Asbestzement, Arbeiten geringen Umfangs