Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

    Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

    Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:

    • Lehrgangsprogramm mit Themenbereichen und Pausen, Kennzeichnung von Demonstrationen und Übungen
    • Lehrgangsinhalte
    • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Beschreibung der Demonstrationen und praktischen Übungen
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Musterprüfung mit Lösungen und Bewertungen
    • Prüfungsordnung
    • Ausstattung der Kursstätte und Gerätetechnik für die praktischen Übungen

    Formulare

    Der Antrag kann formlos erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
    • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).

    Rechtsgrundlage(n)

    §8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt. 

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
    • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

    Fristen

    Der Termin für die Abnahme der Prüfung ist drei Monate vorher mit dem zuständigen Regierungspräsidium abzustimmen. 

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sachkundige Person, Anerkennung Fortbildung, ASI-Arbeiten, Sachkundenachweis, Qualifikation, Hochgefährliche Asbestarbeiten, Weiterbildung, Fortbildung, Behördliche Anerkennung, Sachkundelehrgang, Anerkennung Qualifikation, Berufsqualifikation, Schwachgebundenes Asbest, Qualifikationsnachweis, Asbestzement, Arbeiten geringen Umfangs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)