Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest
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    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

    Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

    Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Der Antrag kann formlos erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
    • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).

    Handlungsgrundlage(n)

    §8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt. 

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
    • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Qualifikation, Sachkundenachweis, Schwachgebundenes Asbest, Sachkundige Person, Anerkennung Fortbildung, Sachkundelehrgang, Behördliche Anerkennung, Berufsqualifikation, Anerkennung Qualifikation, Qualifikationsnachweis, Hochgefährliche Asbestarbeiten, ASI-Arbeiten, Asbestzement, Arbeiten geringen Umfangs, Weiterbildung, Fortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019