Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

    Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Biozid-Produkten handeln, die im Hygienebereich, als Schädlingsbekämpfungsmittel oder als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen eingesetzt werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.

    Ansprechpartner

    Für Rodenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs. Diese Unterlagen sollten zudem folgendes beinhalten: 

    • Lehrgangsprogramm o Lehrgangsinhalte
    • Referenten und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten), Konzept zur praktischen Prüfung
    • Beschreibung der Demonstrationsübungen und Übungen
    • Ausstattung der Kursstätte und Gerätetechnik für die praktischen Übungen

    Voraussetzungen

    • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen an einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung § 15c Abs. 3 i. V. m. Anhang I, Nr. 4.4 Absatz 3 und 4
    • Fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

    Rechtsgrundlage(n)

    §15c Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Absatz 1 Satz 2 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
    • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

    Fristen

    Der Prüfungstermin soll rechtzeitig (mind. drei Monate) vor der beabsichtigten Prüfung mit dem Regierungspräsidium Kassel abgestimmt.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah nach Antragseingang

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Behördliche Anerkennung, Biozidwirkstoffe, Fortbildung, Berufsqualifikation, Desinfektionsmaßnahmen, Anerkennung Qualifikation, Sachkundeerwerb, Weiterbildung, Begasungsmittel, Sachkundige Person, Hygienemaßnahmen, Begasung, Qualifikationsnachweis, Holz- und Bautenschutz, Schädlingsbekämpfung, Sachkunde, Anerkennung Fortbildung, Qualifikation, Sachkundenachweis, Sachkundelehrgang, Biozid-Produkte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de