Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
zuständige Stelle
Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:
- Unfallort / Ort des Schadensfalles
- geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen)
- verursachende Gefahrstoff
- Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
- Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
- Unfallzeitpunkt
- Unfallhergang
- Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis
Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:
- Beschäftigungsort
- geschädigte Person(en) (Namen)
- Verursachende Gefahrstoffe
- Genaue Angabe der Tätigkeit
- Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
- Verantwortliche Person
- Gefährdungsbeurteilung
Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:
- Unfallort / Ort des Schadensfalles
- geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen)
- verursachende Gefahrstoff
- Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
- Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
- Unfallzeitpunkt
- Unfallhergang
- Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis
Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:
- Beschäftigungsort
- geschädigte Person(en) (Namen)
- Verursachende Gefahrstoffe
- Genaue Angabe der Tätigkeit
- Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
- Verantwortliche Person
- Gefährdungsbeurteilung
Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach
Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach
Fristen
Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.
Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 24.10.2024
Stichwörter
Gefahrstoffe, Gesundheitsschädigung, Tod, Unfall, Gefährdungsbeurteilung, Brand, Schäden, Staatsanwaltschaft, Verletzung, Arbeitsmittel, Krankheits- und Todesfälle, Technische Mängel, Rechtsgrundlage, Amtliche Konsequenz, Unfallmeldung, Anlagensicherheit, Ungewollte Freisetzung, Veranlasste Maßnahmen, Meldung, Personenschaden, Polizei, Explosion, Krankheit, Betriebsstörung, Betriebliche Konsequenz