Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

    zuständige Stelle

    Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14-16

    35390 Gießen

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich: Some(

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    )

    Kontakt

    Telefon: 0641 303-0

    Telefax: 0641 303-3203

    E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14-16

    35390 Gießen

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich: Some(

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    )

    Kontakt

    Telefon: 0641 303-0

    Telefax: 0641 303-3203

    E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:

    • Unfallort / Ort des Schadensfalles
    • geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen) 
    • verursachende Gefahrstoff
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
    • Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
    • Unfallzeitpunkt 
    • Unfallhergang 
    • Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis

    Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:

    • Beschäftigungsort
    • geschädigte Person(en) (Namen)
    • Verursachende Gefahrstoffe
    • Genaue Angabe der Tätigkeit
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
    • Verantwortliche Person
    • Gefährdungsbeurteilung

    Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

    Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:

    • Unfallort / Ort des Schadensfalles
    • geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen) 
    • verursachende Gefahrstoff
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
    • Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
    • Unfallzeitpunkt 
    • Unfallhergang 
    • Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis

    Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:

    • Beschäftigungsort
    • geschädigte Person(en) (Namen)
    • Verursachende Gefahrstoffe
    • Genaue Angabe der Tätigkeit
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
    • Verantwortliche Person
    • Gefährdungsbeurteilung

    Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

    Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

    Fristen

    Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

    Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 24.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Stichwörter

    Gefahrstoffe, Gesundheitsschädigung, Tod, Unfall, Gefährdungsbeurteilung, Brand, Schäden, Staatsanwaltschaft, Verletzung, Arbeitsmittel, Krankheits- und Todesfälle, Technische Mängel, Rechtsgrundlage, Amtliche Konsequenz, Unfallmeldung, Anlagensicherheit, Ungewollte Freisetzung, Veranlasste Maßnahmen, Meldung, Personenschaden, Polizei, Explosion, Krankheit, Betriebsstörung, Betriebliche Konsequenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019