Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
zuständige Stelle
Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt
Adresse
Hausanschrift
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie reichen Ihre Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 23.10.2024
Stichwörter
Tod, Meldung, Unfall, Explosion, Gefährdungsbeurteilung, Krankheit, Schäden, Polizei, Anlagensicherheit, Rechtsgrundlage, Staatsanwaltschaft, Gesundheitsschädigung, Betriebliche Konsequenz, Amtliche Konsequenz, Unfallmeldung, Krankheits- und Todesfälle, Personenschaden, Veranlasste Maßnahmen, Brand, Technische Mängel, Ungewollte Freisetzung, Betriebsstörung, Gefahrstoffe, Verletzung, Arbeitsmittel