Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

    zuständige Stelle

    Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-4001

    Telefax: +49 611 3276-48655

    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:

    • Unfallort / Ort des Schadensfalles
    • geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen) 
    • verursachende Gefahrstoff
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
    • Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
    • Unfallzeitpunkt 
    • Unfallhergang 
    • Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis

    Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:

    • Beschäftigungsort
    • geschädigte Person(en) (Namen)
    • Verursachende Gefahrstoffe
    • Genaue Angabe der Tätigkeit
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
    • Verantwortliche Person
    • Gefährdungsbeurteilung

    Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

    Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:

    • Unfallort / Ort des Schadensfalles
    • geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen) 
    • verursachende Gefahrstoff
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
    • Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
    • Unfallzeitpunkt 
    • Unfallhergang 
    • Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis

    Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:

    • Beschäftigungsort
    • geschädigte Person(en) (Namen)
    • Verursachende Gefahrstoffe
    • Genaue Angabe der Tätigkeit
    • Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
    • Verantwortliche Person
    • Gefährdungsbeurteilung

    Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

    Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

    Fristen

    Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

    Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Hessen: Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 24.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Stichwörter

    Gefahrstoffe, Gesundheitsschädigung, Tod, Unfall, Gefährdungsbeurteilung, Brand, Schäden, Staatsanwaltschaft, Verletzung, Arbeitsmittel, Krankheits- und Todesfälle, Technische Mängel, Rechtsgrundlage, Amtliche Konsequenz, Unfallmeldung, Anlagensicherheit, Ungewollte Freisetzung, Veranlasste Maßnahmen, Meldung, Personenschaden, Polizei, Explosion, Krankheit, Betriebsstörung, Betriebliche Konsequenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019