Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
    99031011261000

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

    zuständige Stelle

    Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse
      • Bus: Linie diverse
      • Regionalbahn: Linie diverse
      • Straßenbahn: Linie diverse

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 2714-0

    Fax: +49 611 3276-48655

    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 23.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2022
    Technisch geändert am 17.02.2025

    Stichwörter

    Tod, Meldung, Unfall, Explosion, Gefährdungsbeurteilung, Krankheit, Schäden, Polizei, Anlagensicherheit, Rechtsgrundlage, Staatsanwaltschaft, Gesundheitsschädigung, Betriebliche Konsequenz, Amtliche Konsequenz, Unfallmeldung, Krankheits- und Todesfälle, Personenschaden, Veranlasste Maßnahmen, Brand, Technische Mängel, Ungewollte Freisetzung, Betriebsstörung, Gefahrstoffe, Verletzung, Arbeitsmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019