Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Beschreibung

    Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde zusammen mit der Gemeinde.

    Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

    • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
    • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
    • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
    • Beseitigung baulicher Anlagen,
    • erhebliche oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

    Bei Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind die Vorschriften einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung nicht anzuwenden. Hier muss eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

    Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung sind nicht betroffen:

    • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
    • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
    • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    zuständige Stelle

    Baugenehmigungsbehörde

    Ansprechpartner

    Bau- und Liegenschaftsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossgasse 4

    36124 Eichenzell

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gemeindeverwaltung:

    Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mi              08.00 bis 12.00 Uhr
                      14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr               08.00 bis 12.00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Mo. Di. Do.   08.00 bis 16.00 Uhr
    Mi.                08.00 bis 12.00 Uhr
                         14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr.                 08.00 bis 12.00 Uhr
    Sa.*              10.00 bis 12.00 Uhr
    * nur in geraden Kalenderwochen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Eichenzell

    Empfänger: Gemeinde Eichenzell

    IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01

    BIC: HELADEF1FDS

    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Stichwörter

    Bauantrag, Bauverwaltung, Liegenschaften, Liegenschaftsamt

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag Ausnahmegenehmigung zu einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die Baugenehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag.
    • Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt, trifft die Baugenehmigungsbehörde eine abschließende Entscheidung gemeinsam mit der Gemeinde.
    • Im positiven Ergebnis dieser Entscheidung erhalten Sie einen Ausnahmegenehmigungsbescheid.

    Fristen

    • keine

    Kosten

    • keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Nutzungsänderung, Planverfahren, Bebauungsplanentwurf, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Baustufenplan, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bauen, Bebauungsplanverfahren, Raumordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de