• Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen)
Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Beschreibung

Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde zusammen mit der Gemeinde.

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
  • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
  • Beseitigung baulicher Anlagen,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Bei Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind die Vorschriften einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung nicht anzuwenden. Hier muss eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

Von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung sind nicht betroffen:

  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind,
  • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,
  • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

zuständige Stelle

Baugenehmigungsbehörde

Ansprechpartner

Für Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag Ausnahmegenehmigung zu einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die Baugenehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Sind alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt, trifft die Baugenehmigungsbehörde eine abschließende Entscheidung gemeinsam mit der Gemeinde.
  • Im positiven Ergebnis dieser Entscheidung erhalten Sie einen Ausnahmegenehmigungsbescheid.

Fristen

  • keine

Kosten

  • keine

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

Version

Technisch erstellt am 06.10.2022

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Raumordnung, Bauen, Baustufenplan, Bebauungsplanverfahren, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Planverfahren, Bebauungsplanentwurf, Bauleitplanung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019