Werkstattkarte Ersatz

    Werkstattkarte wegen Diebstahl oder Verlust ersetzen

    Wenn Sie mit der Kalibrierung und/oder Einbau von Fahrtenschreibern beauftragt werden, benötigen Sie eine Werkstattkarte, um diese Aufgaben zu erfüllen.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.
    Die Werkstattkarte wird von den Fachkräften der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt 
    Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahr sein.
    Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Werkstattkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt. Sie können einen Ersatz bei Kartenverlust oder Diebstahl Ihrer Werkstattkarte beantragen.
    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur im Besitz 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis sein.
     

    Online-Dienst

    Werkstattkarte

    ID: L100001_396333132

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Werkstattkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Werkstattkarte ersetzen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa payWave
    • Visa Karte
    • Visa Electron in Europa
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2023 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Technisch geändert am 15.11.2023 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    -  örtliche Fahrerlaubnisbehörde 
    -  zuständige Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) 

    Ansprechpartner

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 119

    64285 Darmstadt

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    TUEH

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    - Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos
    - Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
    - Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
    - Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    - Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO 
    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
    - Ggf. Bestätigung der Polizei zur Diebstahlanzeige
     

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zum Ersatz Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort 
     
    -    Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde 
    -    oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen. 
    -    Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der OnlineAuthentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen. 
    -    Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen. 
    -    Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig. 
    -    Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    -    Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen postalisch zugesandt oder gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
    -    Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

    Hinweis: 
    Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden. 
    Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (Bei erstmaliger Erteilung einer Werkstattkarte ist keine Frist einzuhalten.)

    Bearbeitungsdauer

    5 Werktage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 30.0 EUR bis 50.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei jedem Antrag auf Ersatz einer Werkstattkarte wegen Diebstahl oder Verlust hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist. Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft (Techniker:in) zu unterzeichnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrkontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollkarte, Fahrtenschreiber, Gewerblicher Transport, Kraftfahrt-Bundesamt, Führerschein, Antrag Fahrerkarte, Personenbeförderung, Werkstattkarte, Kraftfahrer, Unternehmenskarte, Güterverkehr, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Lenk- und Ruhezeiten, Fuhrerschein, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberkartenregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)