Tierheim Betrieb
Tierheim betreiben
Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.
Beschreibung
Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig. Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Sommer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06428 707-222
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Kaninchen, Hund, Katze, Tier abgeben, Haustier, herrenloses Tier, Tierasyl