Tierheim Betrieb
Tierheim betreiben
Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.
Beschreibung
Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig. Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Nordring 33
65719 Hofheim am Taunus
Hausanschrift
Postfach 14 80
65719 Hofheim am Taunus
Öffnungszeiten
Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Katze, herrenloses Tier, Kaninchen, Tier abgeben, Tierasyl, Hund, Haustier