Tierheim Betrieb
    99110015096000

    Tierheim betreiben

    Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.

    Beschreibung

    Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig. Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordring 33

    65719 Hofheim am Taunus

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    Hausanschrift

    Postfach 14 80

    65719 Hofheim am Taunus

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    Öffnungszeiten

    Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06192 201-6191

    Fax: 06192 201-6192

    E-Mail: veterinaerwesen@mtk.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Tier abgeben, Haustier, Hund, Kaninchen, herrenloses Tier, Katze, Tierasyl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019