Tierheim Betrieb

    Tierheim betreiben

    Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.

    Beschreibung

    Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig. Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Raunheim - Fachdienst V.1, Ordnungswesen und Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtzentrum 1

    65479 Raunheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung:
    Montag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: geschlossen

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag: 07.00 - 11.30 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 11.30 Uhr
    Mittwoch: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
    Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
    jeden 1. Samstag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 03.01.2023 (von: Meißner, Kathrin)

    Stichwörter

    Kaninchen, Hund, Katze, Tier abgeben, Haustier, herrenloses Tier, Tierasyl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)