Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Mietwagengenehmigung beantragen
Sie wollen die Genehmigung für Ihren Mietwagenbetrieb von sich auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde stellen.
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Verkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Nidderau - Fachdienst Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
Postfach
61130 Nidderau
Kontakt
Stadt Nidderau - Fachbereich 30 Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Kontakt
Kontaktperson
Alexandra Nolte
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-130
E-Mail: alexandra.nolte@nidderau.de
Philipp Meißner
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-198
E-Mail: philipp.meissner@nidderau.de
Ken Dummer
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-131
Telefon Festnetz: 06187 299-142
E-Mail: stadtpolizei@nidderau.de
E-Mail: brandschutz@nidderau.de
erforderliche Unterlagen
- Gültige Genehmigung
- formlose Begründung, warum die Mietwagengenehmigung übertragenwerden soll
- Erklärung des Genehmigungsempfängers zur Zustimmung der Übernahme der Pflichten aus der Mietwagengenehmigung
- Antrag auf Übertragung der Mietwagengenehmigung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person der Genehmigungsempfängerin
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV) der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers, nicht älter als 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung der Genehmigungsempfängerin)
- Führungszeugnis der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen) über die Genehmigungsempfängerin
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) über die Genehmigungsempfängerin oder den Genehmigungsempfänger
Allgemeine Unterlagen:
- Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
- Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers
- Gewerbeanmeldung
- bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Übertragung der Mietwagengenehmigung. Gfgf. Erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 20.09.2022
Stichwörter
Mietwagen, Übertragung, Personenbeförderung, Gelegenheitsverkehr, Genehmigung zum Mietwagenverkehr, Mietwagengenehmigung