Ausstellung eines Führerscheines beantragen
Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Hinweise für Schauenburg: Ausstellung eines Führerscheines beantragen
Aufnahme von Anträgen auf Erteilung von Fahrerlaubnissen (Führerscheine)
Aufnahme von Anträgen auf Erteilung von Fahrerlaubnissen (Führerscheine)
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet wor-den ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Hinweise für Schauenburg: Ausstellung eines Führerscheines beantragen
Allgemeine Informationen:
Es besteht eine grundsätzliche Ausbildungsverpflichtung durch eine Fahrschule bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen. Anträge auf Erteilung/Erweiterung von Fahrerlaubnissen können bei der Gemeinde Schauenburg gestellt werden.
Online-Service
Aufnahme von Anträgen auf Erteilung von Fahrerlaubnissen (Führerscheine): Sie werden auf die Service-Seite des Landkreises weitergeleitet.
Allgemeine Informationen:
Es besteht eine grundsätzliche Ausbildungsverpflichtung durch eine Fahrschule bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen. Anträge auf Erteilung/Erweiterung von Fahrerlaubnissen können bei der Gemeinde Schauenburg gestellt werden.
Online-Service
Aufnahme von Anträgen auf Erteilung von Fahrerlaubnissen (Führerscheine): Sie werden auf die Service-Seite des Landkreises weitergeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Mi. und Do. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo. bis Mi. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fr. 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Eine vorherige Terminabstimmung wird erbeten, um Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
Internet
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung (Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung)
- Meldebescheinigung (Beantragung)
- Auskunftssperre (Beantragung)
- Übermittlungssperre
- Reisepass (Statusabfrage zum beantragten Reisepass)
- Reisepass (Verlusterklärung)
- Führerscheinstelle Landkreis Kassel
- Fischereiprüfung Landkreis Kassel
erforderliche Unterlagen
Bei Namensänderung:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personal-ausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Ab-schrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Perso-nalausweis oder Reisepass geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensände-rungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
- Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle
Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personal-ausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Hinweise für Schauenburg: Ausstellung eines Führerscheines beantragen
a) für die Ersterteilung:
· Personalausweis
· 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
· Grundlagen der ersten Hilfe
· Sehtest
b) für EU-Kartenführerschein (alte Klassen 1, 3, 4, 5)
· Personalausweis
· 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
· den bisherigen Führerschein
c) für EU-Kartenführerschein (alte Klasse 2)
· 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
· Bescheinigung über eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt nach Anlage 5 FeV
· augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
· den bisherigen Führerschein
Die Vordrucke für die ärztlichen Zeugnisse müssen die Ärzte vorrätig halten.
Beide Untersuchungen können auch die Kreisgesundheitsämter des Landkreises Kassel in einem Zug nach telefonischer Voranmeldung durchführen.
Kreisgesundheitsamt in Hofgeismar, Telefon (05671) 8001-177
Kreisgesundheitsamt in Kassel, Telefon (0561) 1003-226
Kreisgesundheitsamt in Wolfhagen, Telefon (05692) 987-184
a) für die Ersterteilung:
· Personalausweis
· 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
· Grundlagen der ersten Hilfe
· Sehtest
b) für EU-Kartenführerschein (alte Klassen 1, 3, 4, 5)
· Personalausweis
· 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
· den bisherigen Führerschein
c) für EU-Kartenführerschein (alte Klasse 2)
· 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
· Bescheinigung über eine körperliche Untersuchung durch einen Arzt nach Anlage 5 FeV
· augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
· den bisherigen Führerschein
Die Vordrucke für die ärztlichen Zeugnisse müssen die Ärzte vorrätig halten.
Beide Untersuchungen können auch die Kreisgesundheitsämter des Landkreises Kassel in einem Zug nach telefonischer Voranmeldung durchführen.
Kreisgesundheitsamt in Hofgeismar, Telefon (05671) 8001-177
Kreisgesundheitsamt in Kassel, Telefon (0561) 1003-226
Kreisgesundheitsamt in Wolfhagen, Telefon (05692) 987-184
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.
Hinweise für Schauenburg: Ausstellung eines Führerscheines beantragen
Mindestvoraussetzung:
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen sind vom Antragsteller unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Auskünfte über die entsprechenden Anforderungen geben die Fahrschulen, die Führerscheinstelle in Kassel sowie das Bürgerbüro der Gemeinde Schauenburg.
Besonderheiten:
Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Berufsausbildung zum Kraftfahrer von den Führerscheinstellen erteilt werden. Eine Antragstellung ist nur direkt bei der Führerscheinstelle Landkreis Kassel möglich.
Mindestvoraussetzung:
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen sind vom Antragsteller unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Auskünfte über die entsprechenden Anforderungen geben die Fahrschulen, die Führerscheinstelle in Kassel sowie das Bürgerbüro der Gemeinde Schauenburg.
Besonderheiten:
Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Berufsausbildung zum Kraftfahrer von den Führerscheinstellen erteilt werden. Eine Antragstellung ist nur direkt bei der Führerscheinstelle Landkreis Kassel möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schauenburg: Ausstellung eines Führerscheines beantragen
§ 25 FeV
§ 25 FeV
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schauenburg: Ausstellung eines Führerscheines beantragen
Zuständig für die Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine ist die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel.
Zuständig für die Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine ist die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022
Stichwörter
EU- Kartenführerschein, Fuhrerschein, Führerschein, Ausstellung, Kartenführerschein, Nachweis der Fahrerlaubnis