• Mühltal (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen)
Führerschein Ausstellung

Ausstellung eines Führerscheines beantragen

Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Beschreibung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.

Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpartner

Für Mühltal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensändeungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

Version

Technisch erstellt am 23.09.2022

Technisch geändert am 13.02.2025

Stichwörter

Fuhrerschein, Führerschein, EU- Kartenführerschein, Ausstellung, Nachweis der Fahrerlaubnis, Kartenführerschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019