Fahrerlaubnis Klasse T beantragen
Mit dem „Großen Traktorführerschein“ können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.
Beschreibung
Sie können eine Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse T beantragen.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Ansprechpartner
Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Verkehr - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06152 989-84300(Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.)
Fax: 06152 989-117
E-Mail: feb@kreisgg.de
Internet
Stichwörter
Führerscheinstelle
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.08.2022
Stichwörter
Fuhrerschein, Forstwirtschaft, Klasse T, Traktor, Traktor- Führerschein, Großer Traktorführerschein, Ersterteilung, Landwirtschaft, Fahrerlaubnis, Führerschein