Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen D, D1, DE oder D1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

    Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen (umgangssprachlich Bus- Klassen“). Diese Fahrerlaubnis wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen.

    Die Klasse D berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse D1 ist eingeschlossen.

    Die Klasse D1 berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen, in denen maximal 16 Personen (außer dem Fahrer) mitfahren können und deren Länge maximal 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse.

    Die Klasse DE berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klassen BE und D1E sind hier eingeschlossen.

    Die Klasse D1E berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse BE ist eingeschlossen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Benennung einer Fahrschule
    •  Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personal-ausweis, Reisepass), ggf. Meldebescheinigung
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverord-nung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hoch-format)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung(§ 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2). Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Mus-ter der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (§11 Abs. 9 und Anlage 5 FeV). Sie können die Bescheinigung von einem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • aktueller Führerschein
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (darf bei Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Hinweise für Egelsbach: Spezialisierung

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • für die D- Klasse müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse B sein. Bezüglich Ausnahmen vom Mindestalter siehe § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV).
    • für die Klasse D1 müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse B sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre für Personen, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
    • für die Klasse DE müssen Sie mindestens 24 Jahre alt und im Vorbesitz der Klasse D sein. Bezüglich Ausnahmen vom Mindestalter siehe § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung.
    • für die Klasse D1E müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse D1 sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre für Personen, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

    Frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters kann die Fahrerlaubnis für das Führen von Bussen (D-Klassen) beantragt werden.

    Die Fahrerlaubnis wird längstens für 5 Jahre erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis ist bei Abholung des neuen Kartenführerscheins bzw. des vorläufigen Nachweises der Fahrbe-rechtigung der alte Originalführerschein abzugeben.

    Soweit Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, sind die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Linienbus, Bus, Reisebus, Führerschein, Fahrerlaubnis, Bus- Führerschein, Schulbus, Bestehende Fahrerlaubnis, Erweiterung, Fuhrerschein, D-Klassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)