Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung

    Befristete Fahrerlaubnis beantragen bei bestehender Fahrerlaubnis

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.

    Beschreibung

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E erweitern.

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumeisterweg 3

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Junostraße 1F

    35745 Burg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Herborn-Burg
    Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Wetzlar
    Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
    Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-2547(Standort Wetzlar)

    Telefon: 06441 407-7355(Standort Herborn-Burg)

    Telefax: 06441 407-1050

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59

    BIC:

    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellungdarf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei D- Klassen: Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 FeV erreicht haben.
    • Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
    • Bei D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

    Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt.

    Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters Behörde beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 07.03.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    D- Klassen, Führerschein erweitern, Fahrerlaubnis erweitern, befristeter Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein, Bestehende Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Fuhrerschein, Busführerschein, C- Klassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)