Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern
Sie können ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern (umgangssprachlich „kleiner Traktorführerschein“)
Beschreibung
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
Online-Dienst
Führerschein-Antrag (Schwalm-Eder-Kreis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
30.5.2 - Führerscheinstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 05681 775-3089
Kontaktperson
Herr Ralf Otto
Telefon Festnetz: 05681 775-3075
E-Mail: ralf.otto@schwalm-eder-kreis.de
Frau Gisela Zeiß
Telefon Festnetz: 05681 775-3081
Frau Alexandra Heß
Telefon Festnetz: 05681 775-3077
Frau Isabell Orth-Klammer
Telefon Festnetz: 05681 775-3095
Frau Marie-Sophie Wolf
E-Mail: marie-sophie.wolf@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3093
Gemeinde Bad Zwesten - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Auf Anfrage können individuelle Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05626 9993-21
Telefon Festnetz: 05626 9993-23
E-Mail: grochowski.rathaus@badzwesten.de
E-Mail: schaefer-s.rathaus@badzwesten.de
Kontaktperson
Frau Selina Schäfer
Herr Nico Grochowski
Internet
erforderliche Unterlagen
- Benennung einer Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Meldebescheinigung)
- aktueller Führerschein
- ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung).
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Bearbeitungsdauer
- je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung, § 15 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022
Stichwörter
Kleiner Traktorführerschein, Erweiterung, Fahrerlaubnis Klasse L, Traktor, Lappen, Fuhrerschein, Führerschein, Landwirtschaft, Fahrerlaubnis, Klasse L