Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.
Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
30.5.2 - Führerscheinstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 05681 775-3089
Kontaktperson
Herr Ralf Otto
E-Mail: ralf.otto@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3075
Frau Gisela Zeiß
E-Mail: gisela.zeiss@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3081
Frau Alexandra Heß
E-Mail: alexandra.hess@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3077
Frau Isabell Orth-Klammer
E-Mail: isabell.orth-klammer@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3095
Frau Marie-Sophie Wolf
E-Mail: marie-sophie.wolf@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-3093
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja oder in elektronischer Form
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde
- Online-Dienste vorhanden: (noch) nicht in bei jeder Fahrerlaubnisbehörde
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
• Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
• Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen beigefügen. Nachdem die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag bearbeitet hat, erteilt Sie der technischen Prüfstelle einen Prüfauftrag zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung(en).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 09.10.2025
Stichwörter
Erweiterung, Führerschein, Moped, Kleiner Motorradführerschein, Großer Motorradführerschein, 125er- Führerschein, Kraftrad, A-Klassen, Fahrerlaubnis, Motorrad