Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnisklasse um eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A erweitern lassen.

    Beschreibung

    • Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A erweitern lassen.
    • Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
    • Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
    • Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
    • Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
    • Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
    • Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Zusätzlicher Hinweis zur Antragstellung:

    Beabsichtigen Sie die praktische Prüfung an einer der folgenden Orte durchzuführen, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt:

    Bensheim-Heppenheim, Lampertheim, Viernheim.

    Bei anderen Prüforten fragen Sie bitte die Fahrschule, welche Prüfstelle für Sie zuständig ist. Ist dies nicht der TÜV Darmstadt, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige und fügen gegebenenfalls den Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines anderen Prüfortes bei. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Fahrerlaubnis Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige Antrag
    Fahrerlaubnis Vordruck - Augenärztliche Untersuchung 6.2.2
    Fahrerlaubnis Antrag Aushnamegenehmigung Prüfort
    Fahrerlaubnis Vordruck - Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
    Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren ab 17 Antrag

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • aktueller Führerschein

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Inhaber einer Fahrerlaubnis sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antra)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A stellen.

    Fristen

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Stichwörter

    Mofa, Führerschein, Kleiner Motorradführerschein, Großer Motorradführerschein, Motorrad, Kraftrad, A Klassen, Fahrerlaubnis, 125er- Führerschein, Erweiterung, Fuhrerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019