Anhängerklasse E beantragen
Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.
Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.2 - Führerscheinstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Samstag:
geschlossen
Kontakt
Telefon: 05681 775-3089
Kontaktperson
Herr Ralf Otto
Telefon Festnetz: 05681 775-3075
E-Mail: ralf.otto@schwalm-eder-kreis.de
Frau Gisela Zeiß
Telefon Festnetz: 05681 775-3081
Frau Alexandra Heß
Telefon Festnetz: 05681 775-3077
Frau Lisa Weiland
Telefon Festnetz: 05681 775-3092
Frau Isabell Orth-Klammer
Telefon Festnetz: 05681 775-3095
Frau Marie-Sophie Wolf
Telefon Festnetz: 05681 775-3093
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis Klasse B sein
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Wiederspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse BE stellen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 08.08.2022
Stichwörter
Erweiterung, Anhänger, Fahrerlaubnis, Klasse E, Führerschein, Fuhrerschein, Anhängerführerschein, Anhängers mindestens 750 kg