Anhängerklasse E beantragen
Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.
Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Albert (Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Gaubatz (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Kling (Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Scherping (Teamleitung Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Witte (Fahrerlaubnisbehörde)
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis Klasse B sein
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Wiederspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse BE stellen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 08.08.2022
Stichwörter
Erweiterung, Anhänger, Fahrerlaubnis, Klasse E, Führerschein, Fuhrerschein, Anhängerführerschein, Anhängers mindestens 750 kg