Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E
    99108047049003

    Anhängerklasse E beantragen

    Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

    Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.

    Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis außer LKW und Bus

    ID: L100001_407049808

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2024

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Verkehr - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

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    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 989-84300(Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.)

    Fax: 06152 989-117

    E-Mail: feb@kreisgg.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35)
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis Klasse B sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Wiederspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse BE stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 08.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2022

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Erweiterung, Anhängerführerschein, Fahrerlaubnis, Fuhrerschein, Anhänger, Anhängers mindestens 750 kg, Klasse E, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019