Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung
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    Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft

    Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. Dies geht über eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft.

    Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt  oder unklar ist, wer der Vater ist, gibt es auch den Weg der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.

    Dazu können Sie sich durch das Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft.

    Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:

    • Unterhaltsansprüche des Kindes
    • Unterhaltsansprüche der Mutter 
    • Sorgerecht
    • Erbrechtliche Ansprüche des Kindes
    • Erteilung des Namens des Vaters

    Das Kind hat aber auch ein Recht, seine Herkunft zu kennen.

    Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen.

    Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand vertritt das Kind im Rahmen der Feststellung der Vaterschaft. Der Beistand kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Wenn die rechtliche Vaterschaft  festgestellt ist, kann der Beistand auch Fragen des Unterhalts klären. 

    Im Einzelnen kann der Beistand Folgendes machen:

    • Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden 
    • Veranlassung der gerichtlichen Klärung der Vaterschaft 
    • Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes
    • Regelmäßige Überprüfung des Unterhaltsanspruchs
    • Aufnahme einer Urkunde über den Unterhalt
    • gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
    • Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen
    • Ermittlung von Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils 
    • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung beenden.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft

    Dienstleistungen:

    • Abstammung des Kindes
    • gemeinsame elterliche Sorge
    • Unterhaltsansprüche
    • Einrichtung einer Beistandschaft

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.

    Ansprechpartner

    Unterhalt/ Beurkundungen und Fachverfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4
    65428 Rüsselsheim am Main

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    Öffnungszeiten

    Telefonsprechzeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    und nach individueller Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 832145(Fachkoordination)

    Telefon Festnetz: 06142 832153(Fachkoordination)

    Telefon Festnetz: 06142 831156(Bereichsleitung)

    Fax: 06142 832700

    E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de

    E-Mail: beistandschaft@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    • Sachbearbeitung BeistandschaftBeurkundungen

    Stichwörter

    Beistandschaft (rechtliche Vertretung, Beistandschaften/ Beurkundung, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie können sich jederzeit zu dem Thema beraten lassen.

    Die werdende Mutter kann die Beistandschaft bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn sie nicht verheiratet ist und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben.

    Nach der Geburt kann die Beistandschaft jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vereinbaren Sie einen Termin mit dem örtlich zuständigen Jugendamt. Der Termin kann auf Ihren Wunsch hin auch zuhause stattfinden.

    Für die Beistandschaft genügt ein schriftlicher Antrag beim örtlich zuständigen Jugendamt. Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

    • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
    • Das Jugendamt beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
    • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 22.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abstammung, Gerichtliche Feststellung, Biologischer Vater

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019