Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Beschreibung
Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. Dies geht über eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft.
Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder unklar ist, wer der Vater ist, gibt es auch den Weg der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Dazu können Sie sich durch das Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft.
Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:
- Unterhaltsansprüche des Kindes
- Unterhaltsansprüche der Mutter
- Sorgerecht
- Erbrechtliche Ansprüche des Kindes
- Erteilung des Namens des Vaters
Das Kind hat aber auch ein Recht, seine Herkunft zu kennen.
Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand vertritt das Kind im Rahmen der Feststellung der Vaterschaft. Der Beistand kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Wenn die rechtliche Vaterschaft festgestellt ist, kann der Beistand auch Fragen des Unterhalts klären.
Im Einzelnen kann der Beistand Folgendes machen:
- Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden
- Veranlassung der gerichtlichen Klärung der Vaterschaft
- Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes
- Regelmäßige Überprüfung des Unterhaltsanspruchs
- Aufnahme einer Urkunde über den Unterhalt
- gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
- Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen
- Ermittlung von Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung beenden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
Ansprechpartner
Unterhalt/ Beurkundungen und Fachverfahren
Beschreibung
Beistandschaft (rechtliche Vertretung vn Minderjährigen in Unterhaltsfragen)
Unterhaltsvorschussleistungen
Vaterschaftsanerkennung
Erklärung über die gemeinsame Sorge
Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativtest)
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4
Postfach
65428 Rüsselsheim am Main
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Parkplatz: Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 200
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
- Bus: Linie Spätlinien: 70, 71
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Simone Werkmann
Rita Wingertszahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2144(Dienstag bis Donnerstag)
Elvira Stutmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2145
Najima Boudouasar
Telefon Festnetz: 06142 83-2495
Vasiliki Karipidou
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2146
Nasrien Samiri
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2151
Diana Keiling
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2177
Jessica Kochner-Gessner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-1828(Mittwoch bis Freitag)
Kerstin Wild
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2224(Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags)
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Beistandschaft (rechtliche Vertretung, Beistandschaften/ Beurkundung, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle
erforderliche Unterlagen
Abhängig vom Bedarf. Zur Beratung werden keine besonderen Unterlagen benötigt . Wenn zum Erstgespräch vorhandene Unterlagen mitgebracht werden, ermöglicht das eine zielgerichtete Beratung.
Voraussetzungen
Sie können sich jederzeit zu dem Thema beraten lassen.
Die werdende Mutter kann die Beistandschaft bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn sie nicht verheiratet ist und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben.
Nach der Geburt kann die Beistandschaft jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem örtlich zuständigen Jugendamt. Der Termin kann auf Ihren Wunsch hin auch zuhause stattfinden.
Für die Beistandschaft genügt ein schriftlicher Antrag beim örtlich zuständigen Jugendamt. Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Mit Eingang des Antrages auf Beistandschaft wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen .
Kosten
Die Beratung und die Beistandschaft sind kostenlos.
Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Jugendamt macht außerdem folgendes:
- Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
- Das Jugendamt beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
- Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 22.02.2023
Stichwörter
Gerichtliche Feststellung, Biologischer Vater, Abstammung