Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind sehr vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden.
Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gesetzlich definierter oder von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken für die entsprechenden Gebiete vermieden werden.
Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten einholen.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Ansprechpartner
Für Lauterbach (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- •Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
- Kenntnisnachweis | Kompetenznachweis EU | Fernpiloten-Zeugnis
Gegebenenfalls:
- Lageplan
- Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Auftrag betroffener Behörden, Stellen, Betreiber
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie besitzen
- ein unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
- eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
- die Kompetenznachweise,
- die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind. (z. B. Freigabe der Deutschen Flugsicherung, schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer usw.)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 14 Werktage (Die Bearbeitungsdauer kann je nach Umfang des geplanten Betriebes und der Ausgestaltung der eingereichten Unterlagen abweichen.)
Kosten
Gebühr ab 50.0 EUR bis 2000.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Neben der Erteilung einer solchen Genehmigung können Sie Allgemeinerlaubnisse aus anderen Bundesländern in Hessen anerkennen lassen. Ob eine Anerkennung möglich ist, ist abhängig von der erteilten Allgemeinerlaubnis.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 08.01.2024
Stichwörter
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