Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Fuldatal - Kinder, Jugend, Senioren (Fachgebiet 1.3)
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Kita Melina Schirhuber
Hausanschrift
E-Mail: kita.verwaltung@fuldatal.de
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1109
Fax: +49 561 9818-2009
Kita Dorien Drebing
Hausanschrift
E-Mail: kita.verwaltung@fuldatal.de
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1105
Fax: +49 561 9818-2009
Kita Marina Arend
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1104
E-Mail: kita.verwaltung@fuldatal.de
Fax: +49 561 9818-2009
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 14.10.2022
Stichwörter
Reduzierung KiTa-Kosten, Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten