Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Für die Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen wird grundsätzlich ein Elternentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage bildet das nicht ermäßigte Regelentgelt (Stufe 1), das sich nach der vertraglich vereinbarten Betreuungsdauer richtet (Zwei-Drittel-Platz 80%, Halbtagsplatz 70% des nicht ermäßigten Regelentgelts). Das Entgelt ermäßigt sich in allen Entgeltstufen, wenn zwei oder mehr Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nur für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung kann Anspruch auf ein ermäßigtes Elternentgelt bestehen. Beim Stadtschulamt Frankfurt am Main kann ein Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Entgeltstufe gestellt werden.
Für Kinder unter zwei Jahren in Kinderkrippen, Krabbelstuben, in altersgemischten Gruppen und für Kinder in der Kindertagespflege gilt das Stufenfestsetzungsverfahren nicht. Die Entgeltregelung finden Sie unter „Regelung der Elternentgelte für Kinder unter zwei Jahren in Kinderkrippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen“: https://www.kindernetfrankfurt.de/infoportal/kosten;jsessionid=415F086CB8CAF02DEC9CFA986E748FD2.tomcat-papknf001?0 Seit 01.06.2023 werden für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in einer dem Frankfurter Entgeltverfahren angeschlossenen Kindertageseinrichtung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt sowie der freien Träger der Jugendhilfe und bei einer vom Fachdienst Kindertagespflege des Stadtschulamtes anerkannten Tagespflegeperson keine Elternentgelte erhoben. Dies gilt ab dem 1. des Monats, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat. Die Entgeltfreiheit gilt grundsätzlich für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit und begründet keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Kosten für andere Leistungen (z. B. Essens – und Getränkegeld) müssen weiterhin von den Eltern getragen werden. Wird ein Kind vom Schulbesuch nach § 58 des Hessischen Schulgesetzes zurückgestellt, gilt die Entgeltfreiheit auch für die Zeit der Zurückstellung.
Für die Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen wird grundsätzlich ein Elternentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage bildet das nicht ermäßigte Regelentgelt (Stufe 1), das sich nach der vertraglich vereinbarten Betreuungsdauer richtet (Zwei-Drittel-Platz 80%, Halbtagsplatz 70% des nicht ermäßigten Regelentgelts). Das Entgelt ermäßigt sich in allen Entgeltstufen, wenn zwei oder mehr Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nur für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung kann Anspruch auf ein ermäßigtes Elternentgelt bestehen. Beim Stadtschulamt Frankfurt am Main kann ein Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Entgeltstufe gestellt werden.
Für Kinder unter zwei Jahren in Kinderkrippen, Krabbelstuben, in altersgemischten Gruppen und für Kinder in der Kindertagespflege gilt das Stufenfestsetzungsverfahren nicht. Die Entgeltregelung finden Sie unter "Regelung der Elternentgelte für Kinder unter zwei Jahren in Kinderkrippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen": https://www.kindernetfrankfurt.de/infoportal/kosten;jsessionid=415F086CB8CAF02DEC9CFA986E748FD2.tomcat-papknf001?0 Seit 01.06.2023 werden für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in einer dem Frankfurter Entgeltverfahren angeschlossenen Kindertageseinrichtung des Eigenbetriebes Kita Frankfurt sowie der freien Träger der Jugendhilfe und bei einer vom Fachdienst Kindertagespflege des Stadtschulamtes anerkannten Tagespflegeperson keine Elternentgelte erhoben. Dies gilt ab dem 1. des Monats, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat. Die Entgeltfreiheit gilt grundsätzlich für die vertraglich vereinbarte tägliche Betreuungszeit und begründet keinen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Kosten für andere Leistungen (z. B. Essens - und Getränkegeld) müssen weiterhin von den Eltern getragen werden. Wird ein Kind vom Schulbesuch nach § 58 des Hessischen Schulgesetzes zurückgestellt, gilt die Entgeltfreiheit auch für die Zeit der Zurückstellung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Stadtschulamt
40.33 Elternentgelte
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Stadtschulamt
40.33 Elternentgelte
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Zuständigkeit
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Stadtschulamt - Elternentgelte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sie brauchen eine Beratung?
Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fra/ . Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich.
Die persönlichen Service- und Sprechzeiten sind:
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr sowie Di. und Do.: 08:00 - 15:30 Uhr
Die telefonischen Servicezeiten (Hotline) sind:
Mo. - Do.: 08:00 - 15:30 Uhr, Fr.: 08:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Elternentgeltstufe
Broschüre Elternentgelte
Entgelttabellen
Stadtschulamt
Adresse
Hausanschrift
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
(Postanschrift: Stadtverwaltung (Amt 40), 60275 Frankfurt am Main)
Öffnungszeiten
Unsere Bereiche Schüler-Bafög, Schülerbeförderung, Elternentgelte und Infobörse kindernetfrankfurt haben für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Sie brauchen eine Beratung?
Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fraExternal Link. Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich
Die persönlichen Service- und Sprechzeiten sind:
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr sowie Di. und Do.: 08:00 - 15:30 Uhr
Die telefonischen Servicezeiten (Hotline) sind:
Mo. - Do.: 08:00 - 15:30 Uhr, Fr.: 08:00 - 14:00
Kontakt
Telefon: +49 69 212-33891(Hotline Allgemein)
Telefon: +49 69 212-36564(Infobörse Kindertagesbetreuung)
Telefon: +49 69 212-35738(Elternentgelte)
Telefon: +49 69 212-38365(Schüler-BAföG/ Amt für Ausbildungsförderung)
Telefon: +49 69 212-38574(Schülerbeförderung / Fahrtkostenerstattung)
Telefax: +49 69 212-37852
E-Mail: verwaltung.amt40@stadt-frankfurt.de
E-Mail: kindernetfrankfurt.amt40@stadt-frankfurt.de
E-Mail: elternentgelte.amt40@stadt-frankfurt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Entgeltstufe. Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf: https://kindernetfrankfurt.de/infoportal/kosten/ermaessigung?31
Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Entgeltstufe. Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf: https://kindernetfrankfurt.de/infoportal/kosten/ermaessigung?31
Formulare
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Die folgenden PDF Dokumente und detaillierte Informationen erhalten Sie hier (kindernetfrankfurt).
- Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Elternentgeltstufe.
- Broschüre „Elternentgelte in Frankfurt“.
- Entgelttabellen.
- Informationen zum Datenschutz.
Die folgenden PDF Dokumente und detaillierte Informationen erhalten Sie hier (kindernetfrankfurt).
- Antrag auf Festsetzung einer ermäßigten Elternentgeltstufe.
- Broschüre "Elternentgelte in Frankfurt".
- Entgelttabellen.
- Informationen zum Datenschutz.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
1. Ihr Kind ist mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet.
2. Das anrechenbare Steuer-Brutto-Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze von 49.100,- EUR.
1. Ihr Kind ist mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet.
2. Das anrechenbare Steuer-Brutto-Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze von 49.100,- EUR.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Für Kinder unter drei Jahren in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen gilt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 §5079 (M195).
Für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung gelten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2003 §6570(M 200) Link und vom 14.12.2006 §1206 (M 215).
Für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gilt die PARLIS - Beschlussausfertigung § 3273 zur Vorlage M 44 2023 (frankfurt.de).
Das ermäßigte Elternentgelt für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung ist eine freiwillige Sozialleistung der Stadt Frankfurt am Main. Rechtsgrundlage ist der in Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994§1802 (M229) Verbindung mit dem Magistratsbeschluss Nr. 338 vom 14.02.1994.
Für Kinder unter drei Jahren in Krippen und Krabbelstuben sowie in altersgemischten Kindergartengruppen gilt der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2008 §5079 (M195).
Für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung gelten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2003 §6570(M 200) Link und vom 14.12.2006 §1206 (M 215).
Für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt in Frankfurter Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gilt die PARLIS - Beschlussausfertigung § 3273 zur Vorlage M 44 2023 (frankfurt.de).
Das ermäßigte Elternentgelt für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung ist eine freiwillige Sozialleistung der Stadt Frankfurt am Main. Rechtsgrundlage ist der in Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1994§1802 (M229) Verbindung mit dem Magistratsbeschluss Nr. 338 vom 14.02.1994.
Verfahrensablauf
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung kann eine vom Einkommen abhängige, ermäßigte Entgeltstufe (Stufe 2 bis 4) festgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr Antrag sollte vollständig, d. h. mit allen Einkommensnachweisen eingereicht werden. Die Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Antragstellung geltend gemacht werden. Sollten Ihnen keine aktuellen Einkommensnachweise vorliegen, müssen Sie den Antrag trotzdem sofort stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Antragstellung:
1. Per Post: Stadtschulamt, 40.33 Elternentgelte, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt am Main
2. Per Fax: 069 212 35854
3. Per E-Mail: elternentgelte.amt40@stadt-frankfurt.de
4. Während den persönlichen Service- und Sprechzeiten montags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fra. Ohne Termin ist eine Beratung nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich ist. Eine Antragstellung oder Abgabe von Unterlagen kann generell per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich an das Infotelefon des Fachbereiches Elternentgelte unter 069 212 35738 wenden. Die telefonischen Servicezeiten sind:
montags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr.
Für Kinder im Hort und in Erweiterter Schulischer Betreuung kann eine vom Einkommen abhängige, ermäßigte Entgeltstufe (Stufe 2 bis 4) festgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr Antrag sollte vollständig, d. h. mit allen Einkommensnachweisen eingereicht werden. Die Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Antragstellung geltend gemacht werden. Sollten Ihnen keine aktuellen Einkommensnachweise vorliegen, müssen Sie den Antrag trotzdem sofort stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Antragstellung:
1. Per Post: Stadtschulamt, 40.33 Elternentgelte, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt am Main
2. Per Fax: 069 212 35854
3. Per E-Mail: elternentgelte.amt40@stadt-frankfurt.de
4. Während den persönlichen Service- und Sprechzeiten montags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fra. Ohne Termin ist eine Beratung nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich ist. Eine Antragstellung oder Abgabe von Unterlagen kann generell per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich an das Infotelefon des Fachbereiches Elternentgelte unter 069 212 35738 wenden. Die telefonischen Servicezeiten sind:
montags, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr.
Fristen
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Der Erstantrag kann frühestens drei Monate vor der Aufnahme des Kindes gestellt werden.
Der Verlängerungsantrag sollte vier Wochen vor Ablauf der Befristung gestellt werden jedoch spätestens im Kalendermonat nach Ablauf der Befristung.
Einkommensänderungen sind unverzüglich mittels eines Antrages bekannt zu geben, auch wenn noch keine prüfbaren Unterlagen vorgelegt werden können.
Der Erstantrag kann frühestens drei Monate vor der Aufnahme des Kindes gestellt werden.
Der Verlängerungsantrag sollte vier Wochen vor Ablauf der Befristung gestellt werden jedoch spätestens im Kalendermonat nach Ablauf der Befristung.
Einkommensänderungen sind unverzüglich mittels eines Antrages bekannt zu geben, auch wenn noch keine prüfbaren Unterlagen vorgelegt werden können.
Kosten
Hinweise für Frankfurt am Main: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Das Regelentgelt (ohne Geschwisterermäßigung) beträgt 118,- EUR bei einem 2/3 Platz und 104,- EUR bei einem Halbtagsplatz zuzüglich Verpflegungskosten.
Das Entgelt ermäßigt sich entsprechend Ihres Einkommens, sofern ein Antrag gestellt wird. Ferner ermäßigt sich das Entgelt in allen Entgeltstufen, wenn zwei oder mehr Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung mit städtischer Entgeltregelung bzw. eine Tagesfamilie oder eine Erweiterte Schulische Betreuung besuchen (Punkt 10 der Erläuterungen der Broschüre Elternentgelte).
Die aktuelle Entgelthöhe finden Sie in der Entgelttabelle des Betreuungsentgeltes unter https://www.kindernetfrankfurt.de/infoportal/kosten/ermaessigung/entgeltstufen im PDF am Seitendende.
Das Regelentgelt (ohne Geschwisterermäßigung) beträgt 118,- EUR bei einem 2/3 Platz und 104,- EUR bei einem Halbtagsplatz zuzüglich Verpflegungskosten.
Das Entgelt ermäßigt sich entsprechend Ihres Einkommens, sofern ein Antrag gestellt wird. Ferner ermäßigt sich das Entgelt in allen Entgeltstufen, wenn zwei oder mehr Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung mit städtischer Entgeltregelung bzw. eine Tagesfamilie oder eine Erweiterte Schulische Betreuung besuchen (Punkt 10 der Erläuterungen der Broschüre Elternentgelte).
Die aktuelle Entgelthöhe finden Sie in der Entgelttabelle des Betreuungsentgeltes unter https://www.kindernetfrankfurt.de/infoportal/kosten/ermaessigung/entgeltstufen im PDF am Seitendende.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 14.10.2022
Stichwörter
Reduzierung KiTa-Kosten, Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten