Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem

    • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
    • genießen als Unionsbürgerin oder Unionsbürger Freizügigkeit in der Europäischen Union und
    • können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.

    Staatenlos sind Personen, die kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörige ansieht.

    Hierfür müssen Sie

    • in der Bundesrepublik Deutschland als Staatenloser geboren worden sein,
    • sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und
    • den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben.

    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden sind.

    Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

    Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Stichwörter

    Eheschließung, Heiraten, Sozialamt, Trauungen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reiseausweis für Staatenlose
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • bei Personen unter 16 Jahren:
      • Nachweis der gesetzlichen Vertretung
      • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen vor Ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
    • Sie müssen
      • mindestens 16 Jahre alt oder
      • gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie wurden in Deutschland geboren.
    • Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland auf.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden.
    • Es wird nicht wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt.
      • Falls doch, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Einbürgerung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen:

    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie abschließend eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit dieser Urkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Fristen

    Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 255.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Reiseausweis für Staatenlose, Einbürgerung, Einbürgerungsanspruch, staatenlos, von Geburt an Staatenlose, Staatenlos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)