Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose
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    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

    Hinweise für Rodgau: Spezielle Hinweise für Stadt Rodgau

    Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

    Wann?

    • jederzeit die Vorbereitung online oder per E-Mail/Post (1.) und dann für das persönliche Gespräch vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe (2.)

    Wie?

    1. Vorab Einreichung der Unterlagen

    oder

    • per E-Mail an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
      • Antrag auf Einbürgerung 
      • Geburts- oder  Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Identitätsnachweis im Heimatland
      • Aufenthaltstitel
      • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. B1, Abschlusszeugnis usw.)
      • Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. Einbürgerungstest, Abschlusszeugnis, usw.)
      • Nachweis Familieneinkommen
      • Nachweise über den Inlandsaufenthalt (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenversicherungsverlauf, usw.

    2. Anschließend vor Ort für das persönliche Gespräch

    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

    Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • online: Geforderte Dokumente stehen auf der ersten Seite
    • Vor Ort im Original vorzulegen
      • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Personen
      • Antrag auf Einbürgerung 
      • Geburts- oder  Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Identitätsnachweis im Heimatland
      • Aufenthaltstitel
      • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. B1, Abschlusszeugnis usw.)
      • Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. Einbürgerungstest, Abschlusszeugnis, usw.)
      • Nachweis Familieneinkommen
      • Nachweise über den Inlandsaufenthalt (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenversicherungsverlauf, usw.)

    Kosten?

    • 255 € für die antragstellende Person, 51 € für jedes gleichzeitig miteinzubürgernde Kind


    Allgemeine, detailliertere Informationen finden Sie unten.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem

    • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
    • genießen als Unionsbürgerin oder Unionsbürger Freizügigkeit in der Europäischen Union und
    • können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.

    Staatenlos sind Personen, die kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörige ansieht.

    Hierfür müssen Sie

    • in der Bundesrepublik Deutschland als Staatenloser geboren worden sein,
    • sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und
    • den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben.

    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden sind.

    Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

    Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Online-Dienst

    Einbürgerung (Vorantrag/Vorbereitung für das persönliche Beratungsgespräch)

    ID: L100001_431235817

    Beschreibung

    E-Staatsangehörigkeit

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2025

    Technisch geändert am 06.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Das Standesamt oder auch »das Amt für Freud und Leid« begleitet Sie durch Ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen".

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Standesamtliche Beurkundungen
    • Antragstellung Einbürgerung
    • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reiseausweis für Staatenlose
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • bei Personen unter 16 Jahren:
      • Nachweis der gesetzlichen Vertretung
      • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen vor Ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
    • Sie müssen
      • mindestens 16 Jahre alt oder
      • gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie wurden in Deutschland geboren.
    • Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland auf.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden.
    • Es wird nicht wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt.
      • Falls doch, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Einbürgerung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen:

    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie abschließend eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit dieser Urkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Fristen

    Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 255,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Reiseausweis für Staatenlose, Einbürgerung, Staatenlos, Einbürgerungsanspruch, staatenlos, von Geburt an Staatenlose

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019