Betriebsgenehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Erteilung oder Erweiterung einer Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem höheren Risiko beantragen ("spezielle" Kategorie)

    Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS - Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:

    • "offen"
    • "speziell"
    • "zulassungspflichtig"

    Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens. Wenn Sie ein UAS in der "offenen" Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben.

    Betrieb in der Kategorie "speziell"
    Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.

    Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrtbundesamtes.

    In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

    Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:

    • Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
    • Wie hoch soll es fliegen?
    • Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS - "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS - "Beyond Visual Line of Sight")?
    • Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?
       

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel
    Regierungspräsidium Darmstadt
     

    Zuständigkeit

    Regierungspräsidium Kassel
    Regierungspräsidium Darmstadt
     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher
    • Betriebshandbuch (ConOps)
    • SORA-Risikobewertung (SORA - Specific Operations Risk Assessment)
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen:
      • für den Einflug in geografische Gebiete
      • für Flüge in Kontrollzonen
      • zum Abwurf von Gegenständen
         

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie sind mindestens 16 Jahre alt. 
    Sie besitzen 

    • ein registriertes unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
    • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
    • die Kompetenznachweise,
    • die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind,
    • Betriebshandbuch (ConOps),
    • SORA-Risikobewertung (SORA - Specific Operations Risk Assessment).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn eine Betriebsgenehmigung notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen. 
    Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags, Ihres SORA und Ihres Betriebskonzeptes erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides. Sollten im Prüfverfahren Fehler und Anpassungsbedarf festgestellt werden, werden Sie über diese informiert und Ihnen wird eine angemessene Frist zu Nachbesserung eingeräumt. Die angepassten Unterlagen reichen Sie anschließend erneut zur Prüfung ein. 

    Optional können Sie nach Erstellung des SORA einen Gesprächstermin vereinbaren, um das SORA prüfen zu lassen und weitere Verfahrensschritte zu klären.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang des geplanten Betriebes und der Ausgestaltung der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 200.00 EUR bis 2000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bereits im Besitz einer bestehenden Betriebsgenehmigung sind und Sie wollen ein weiteres UAS oder Fluggebiet hinzufügen, können Sie im Rahmen des Online-Dienstes die Erweiterung Ihrer bestehenden Betriebsgenehmigung beantragen.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 08.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    UAS, Risikoanalyse, Drohnen, Luftfahrzeug, Betriebsgenehmigung, Fluggerät, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, Flug, Spezielle Kategorie, Unbemannte Luftfahrtsysteme, SORA, Drohne, Luftfahrt, Genehmigung, Flugmodell, UAV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de