Hochwasserschäden Beseitigung
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Fuldatal - Ordnung, Verkehr, Wahlen, Forst (Fachgebiet 3.1)
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Marcel Kahl
Hausanschrift
E-Mail: ordnungsamt@fuldatal.de
Fax: +49 561 9818-2009
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1300
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Überschwemmung, Schadensbeseitigung, Naturkatastrophe, Beräumung, Gewitter, Deichbruch, Hochwasserhilfe, Katastrophe, Starkregen, Hochwasser, Wasserstrom, Überflutung, Elementarschäden, Dammbruch, Hochwasseropfer, Hochwasserschaden