Hochwasserschäden Beseitigung
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Idstein - Bau- und Planungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6126 78-0
E-Mail: info@idstein.de
Kontaktperson
Herr Benjamin Zabel
Internet
Gemeinde Idstein - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontaktperson
Herr Benjamin Zabel
Postanschrift
König-Adolf-Platz 2
65510 Idstein
Telefon Festnetz: +49 6126 78-420
Fax: +49 6126 78-840
E-Mail: benjamin.zabel@idstein.de
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Überschwemmung, Schadensbeseitigung, Naturkatastrophe, Beräumung, Gewitter, Deichbruch, Hochwasserhilfe, Katastrophe, Starkregen, Hochwasser, Wasserstrom, Überflutung, Elementarschäden, Dammbruch, Hochwasseropfer, Hochwasserschaden