Hochwasserschäden Beseitigung
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 3 - Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 25
61449 Steinbach (Taunus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauamt@stadt-steinbach.de
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Überschwemmung, Schadensbeseitigung, Naturkatastrophe, Beräumung, Gewitter, Deichbruch, Hochwasserhilfe, Katastrophe, Starkregen, Hochwasser, Wasserstrom, Überflutung, Elementarschäden, Dammbruch, Hochwasseropfer, Hochwasserschaden