• Guxhagen (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
Hochwasserschäden Erfassung

Hochwasserschäden erfassen

Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.

Beschreibung

Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.

Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.

Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:

  • Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
  • Außenanlagen
  • Grünflächen
  • Parkanlagen
  • Infrastruktur etc.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Gemeinde Guxhagen - Abteilung I Haupt- und Finanzverwaltung

Adresse

Hausanschrift

Zum Ehrenhain 2

34302 Guxhagen

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
    • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 19

34299 Guxhagen

Öffnungszeiten

Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr        offene Sprechzeit
Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr        offene Sprechzeit
Di. – Fr.        8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
Do              14.00 Uhr – 17.30 Uhr        Terminsprechzeit

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung

Bankverbindung

Gemeindekasse Guxhagen

Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

BIC: GENODEF1HRV

Bankinstitut: VR PartnerBank eG

Gemeinde Guxhagen

Empfänger: Gemeinde Guxhagen

IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

BIC: HELADEF1MEG

Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

Weitere Informationen

Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)

Version

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Voraussetzungen

Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.

Fristen

Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

Version

Technisch erstellt am 07.09.2022

Technisch geändert am 03.01.2023

Stichwörter

Hochwasseropfer, Katastrophe, Gewitter, Hochwasser, Starkregen, Deichbruch, Hochwasserschaden, Elementarschäden, Dammbruch, Hochwasserhilfe, Schadensbeseitigung, Überflutung, Naturkatastrophe, Wasserstrom, Überschwemmung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019